Pflegedienst mobilcare in München Pasing

Was Sie wissen sollten

Der Ambulante Pflegedienst mobilcare hat mit allen Pflegekassen einen Versorgungsvertrag.

Die Preisvergleichslisten, welche von den Pflegekassen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, können Sie auch direkt bei den Pflegekassen erfragen.

 

Pflegevertrag Pflegedienst mobilcare

Art, Inhalt und Umfang der Leistungen müssen zwischen dem Pflegebedürftigen und dem Pflegedienst in einem Pflegevertrag festgelegt werden. Muster-Pflegeverträge bieten beispielsweise die Pflegekassen an. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse. Privatpatienten reichen ihre Rechnung selber bei der zugehörigen Kasse ein.

 

Finanzierung der Pflegeleistungen Pflegedienst mobilcare

Die häusliche Pflege von Pflegedienst mobilcare finanziert sich im Rahmen der Pflegesachleistungen. Sie umfasst neben der Grundpflege (z.B. Körperpflege, Ernährung, Lagerung) und der hauswirtschaftlichen Versorgung (z.B. Einkaufen, Kochen, Reinigen) auch die häusliche Betreuung (z.B. persönliche Hilfeleistungen durch Unterstützung zur Orientierung und Gestaltung des Alltags, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte). Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben dabei Wahlmöglichkeiten bei der Gestaltung und Zusammenstellung eines von ihnen gewünschten Leistungsangebots in der häuslichen Pflege.

Auch Versicherte in der sogenannten „Pflegestufe 0“ können ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von 231 Euro monatlich erhalten. Werden die hierfür zur Verfügung stehenden Leistungen nicht voll ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag (maximal 40 Prozent) auch in eine zusätzliche Kostenerstattung für Leistungen niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote umgewidmet werden.

 

Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Pflegebedürftige auf Antrag bei der Pflegekasse.

 

Die Höhe der Leistungen hängt von der Pflege­stufe ab, die der Medizinische Dienst der Kranken­versicherung (MDK) oder der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV) im Rahmen der Begutachtung ermittelt und die von der Pflegekasse zuerkannt wird.

 

 

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